Da der Anhänger in Deutschland eine Zulassung für den Öffentlichen Verkehr bekommen soll habe ich mich über die Zulassungsrichtlinien in der StVZO Informiert:
§16 Grundregel der Zulassung
(1) Zum
Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen,
die den Vorschriften dieser Verordnung und der
Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen, soweit nicht für die Zulassung
einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben
ist.
§21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
(2) Für die im Gutachten zusammengefassten Ergebnisse müssen
Prüfprotokolle vorliegen, aus denen hervorgeht, dass die
notwendigen Prüfungen durchgeführt und die geforderten Ergebnisse
erreicht wurden.....
§30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
usw.....
Um diesen Regeln zu entsprechen habe ich das Fahrgestell im Maschinenbau-CAD (von engl. computer-aided design) Statisch berechnet. Auf den Nachweis der dynamischen Belastbarkeit habe ich aufgrund der hohen statischen Stabilität verzichtet.